Nachhaltige Verpackungen – Weniger ist mehr
Einleitung
Im Jahr 2024 haben wir unsere Verpackungsprozesse umfassend auf ökologische Verträglichkeit geprüft und konsequent angepasst. Ziel unserer Maßnahmen ist es, Umweltbelastungen entlang der gesamten Lieferkette zu minimieren und gleichzeitig die Recyclingfähigkeit unserer Verpackungen zu maximieren.
Recycelbar, CO₂-reduziert und Ressourcenschonend
Wir setzen bevorzugt auf Verpackungen aus recycelbaren und CO₂-reduzierten Materialien sowie auf Monomaterialien, die sich besonders gut wiederverwerten lassen. So ersetzen wir beispielsweise Kunststoffchips durch Papierpolster, um die sortenreine Wiederverwertung zu erleichtern und den Materialeinsatz deutlich zu verringern.
Auch im Detail nachhaltig gedacht
Beipackzettel, Etiketten und Transportsicherungen bestehen – wo immer möglich – aus umweltfreundlichen Materialien mit geringem Rohstoffbedarf und hoher Entsorgungsfreundlichkeit.
Weniger Volumen, mehr Wirkung
Wir verzichten bewusst auf unnötige Verpackungsbestandteile und reduzieren das Verpackungsvolumen – so entsteht weniger Abfall und der Transport wird effizienter. Das hilft nicht nur der Umwelt, sondern auch bei der Reduzierung unserer Scope-3-Emissionen entlang der Liefer- und Entsorgungskette.
Unser Ziel
Unser Engagement für nachhaltige Verpackungen ist Teil eines umfassenden Umweltverständnisses, das ökologische Verantwortung mit funktionalen Lösungen verbindet. Nachhaltigkeit, die ankommt – bei unseren Kunden und in der Umwelt.
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, schafft umfassende Anforderungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union. Ziel der Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und eine nachhaltigere Nutzung von Ressourcen zu unterstützen.
Die PPWR definiert Anforderungen in zentralen Bereichen wie Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Vermeidung und Minimierung von Verpackungsabfällen, erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) sowie harmonisierte Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Unternehmen sind zunehmend dazu verpflichtet, den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen zu berücksichtigen und diese so zu gestalten, dass deren Recycling unterstützt und gleichzeitig ein unnötiger Einsatz von Verpackungsmaterial sowie übermäßiges Gewicht und Volumen vermieden werden.
Die Verordnung gilt für alle Verpackungen unabhängig vom verwendeten Material. Dies umfasst unter anderem Verpackungen aus Kunststoff, Papier und Karton, Metall, Glas, Holz sowie weiteren Materialien. Damit schafft die PPWR einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen mit dem Ziel, die Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und das Aufkommen von Verpackungsabfällen innerhalb der EU nachhaltig zu reduzieren.
PPWR-Konformität unserer Transportverpackungen und Umverpackungen
Wir setzen uns für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit Verpackungen sowie für die Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 ein.
Nachfolgend finden Sie die PPWR-Konformitätserklärungen für die von unserem Unternehmen verwendeten Transportverpackungen und Umverpackungen. Die entsprechenden PDF-Dokumente stehen Ihnen zum Download zur Verfügung und enthalten relevante Informationen zur Konformität mit den jeweils anwendbaren Anforderungen der PPWR.
PPWR-Konformitätserklärungen
Bitte wählen Sie nachfolgend das gewünschte Dokument aus, um die entsprechende PPWR-Konformitätserklärung als PDF herunterzuladen.